
kann, eine institutionelle Policy zu den
Fragen am Lebensende zu entwickeln. Am
Klinikum der Universität München wurde
dieser Weg im Rahmen eines Pilotprojekts
eingeschlagen [46]. Im Folgenden soll das
Pilotprojekt im Detail präsentiert werden,
wobei der Akzent weniger auf einer Vor-
stellung des ethisch-rechtlichen Inhalts
der Policy als auf einer genauen Rekonst-
ruktion des Entstehungs- und Implemen-
tierungsprozesses liegen soll.
2. Münchener Empfehlungen
zu Patientenverfügungen
2.1. Lokaler Bedarf
Das Klinikum der Universität München ist
ein Krankenhaus der höchsten Versor-
gungsstufe, in dem eine so genannte Ma-
ximalversorgung angeboten wird. Zum
Gesamtklinikum gehören 36 Kliniken, 18
Institute und neun Abteilungen mit mehr
als 9000 Mitarbeitern. Verständlicherwei-
se werden an einem Universitätsklinikum
vergleichsweise viele komplexe Krankheits-
fälle, rare Krankheitstypen und schwieri-
ge, therapieresistente Krankheitsverläufe
angetroffen. Diese Komplexität erfordert
eine hoch spezialisierte Medizin, die ethi-
sche Fragen eigener Art aufwirft, etwa auf
einer Station für Knochenmarkstransplan-
tierte oder einer neonatologischen Inten-
sivstation. Da dieses Klinikum außerdem
in einer Millionenstadt mit multiethnischer
Einwohnerschaft, einem hohen Maß an
sozialer Individualisierung und wenig tra-
ditionellen Familienstrukturen angesiedelt
ist, wird nachvollziehbar, weshalb ethisch-
moralische Konflikte und Fragen in beson-
derer Weise in so einer Klinik zutage tre-
ten.
Gleichzeitig ist der Medizinstandort Mün-
chen bislang von einer Unterversorgung
mit medizinethischen Institutionen ge-
prägt. Im Gegensatz zu manch städtischem
Krankenhaus in München (zum Beispiel
das Städtisches Klinikum München) be-
fen worden war. Dieser Arbeitskreis zählte
22 Mitglieder, deren Zusammensetzung
multidisziplinär und multiprofessionell war.
Es fanden sich Vertreter der Disziplinen
Anästhesiologie/Intensivmedizin, Chirurgie,
Dermatologie, Gynäkologie, Innere Medi-
zin, Neurologie, Pädiatrie, Palliativmedizin,
Psychiatrie und Rechtsmedizin. Die meisten
Mitglieder waren Ärzte, außerdem saßen
Pflegende und Ethiker sowie Vertreter der
Rechtsabteilung, der Verwaltung und des
Klinikvorstands in diesem Arbeitskreis. Den
Mitgliedern war gemeinsam, dass sie ers-
tens in ihrer jeweiligen Funktion im Klini-
kum langjährige praktische Erfahrung und
zweitens ein besonderes Interesse und
zumeist auch eine spezielle Kompetenz
für Fragen klinischer Ethik besaßen. Auf-
fallend war, dass kein offizieller Vertreter
der Patienten und Angehörigen dem Ar-
beitskreis angehörte, was im Sinne einer
gerechten Repräsentation zu wünschen
wäre [45,46].
Der Arbeitskreis Patientenverfügung war
ein wenig formalisiertes Gremium, das
weder eine Satzung noch formelle Regeln
für die Wahl der Mitglieder oder sein Pro-
zedere hatte. Es war offen für alle interes-
sierten Praktiker, traf sich unregelmäßig
zur Beratung aktueller Fragen und wurde
gemeinschaftlich vom Leiter des Palliativ-
zentrums, dem Pflegedirektor (der auch
Mitglied des Klinikumsvorstands ist) und
dem Leiter der Rechtsabteilung operativ
geführt. Durch diese möglichst wenig for-
malisierte Struktur wurde betont, dass
das Gremium in erster Regel ein Arbeits-
gremium und nicht ein Entscheidungs- und
Verantwortungsgremium darstellen solle.
Dieser Arbeitskreis hatte seit Anfang 2002
über den Umgang mit Patientenverfügun-
gen beraten und dort kam, motiviert durch
den angesprochenen lokalen Bedarf am
Klinikum und angestoßen durch die er-
wähnte Grundsatzentscheidung des Bun-
sitzt das Universitätsklinikum kein Klini-
sches Ethik-Komitee. Die Ethikkommission
der medizinischen Fakultät ist lediglich für
wissenschaftliche Forschung am Menschen
zuständig, ein weiteres Gremium existiert
für die ethischen Probleme der Transplan-
tationsmedizin (Allokation von Organen).
Was jedoch fehlt, ist eine Instanz prak-
tisch-ethischer Unterstützung für Fragen,
Zweifel und Konflikte im klinischen Alltag,
insbesondere in Bezug auf Entscheidun-
gen am Lebensende.
Die beiden genannten Phänomene – die
ethische Brisanz eines derartigen Univer-
sitätsklinikums und der Mangel an Klini-
scher Ethikberatung – verdeutlichten den
lokalen Bedarf für eine institutionelle
Ethik-Policy. Auch die Kliniker selbst sa-
hen und äußerten diesen Bedarf: In einer
Umfrage auf den Intensivstationen des
Münchner Universitätsklinikums war die
ethisch-rechtliche Policy die am häufigs-
ten gewünschte Art der Unterstützung
und rangierte damit noch vor Beratung
oder Fortbildung [25]. Ähnlich häufig wur-
de der Wunsch nach einer „ethischen Leit-
linie“, wie es dort hieß, in einer Umfrage
unter den Ärztlichen Direktoren und Pfle-
gedirektoren aller deutschen Universitäts-
kliniken genannt [40]. Die Selbstwahrneh-
mung des Bedarfs nach einer ethisch-
rechtlichen Policy durch die Betroffenen
war auch der Anlass für die Entwicklung
der ersten ethisch-rechtlichen Policy am
Klinikum der Universität München, deren
Entstehung im Folgenden nachgezeichnet
werden soll.
2.2. Entstehungsge schichte
und Ziele
Die Idee zur Policy wurde in einem Gremium
des Klinikums geboren, das bereits seit
einigen Jahren existierte: dem Arbeits-
kreis Patientenverfügung, der durch den
Leiter der Palliativmedizin ins Leben geru-
278
5
2014 • Hessisches Ärzteblatt
Fortbildung
Kommentare zu diesen Handbüchern