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2014 • Hessisches Ärzteblatt
Fortbildung
der Policy und einem weiterführenden Kurz-
vortrag über medizinrechtliche Grundla-
gen durch den Ordinarius für Rechtsmedizin.
Im zweiten Teil schloss sich eine offene
Podiumsdiskussion an, an der die genann-
ten Referenten sowie eine Intensivpflege-
fachkraft, ein Seelsorger und der leitende
Arzt der Palliativmedizin teilnahmen. Fra-
gen aus dem Publikum wurden gesammelt
und von den Vertretern auf dem Podium
beantwortet. Die Veranstaltung war durch
die Bayerische Landesärztekammer und
die innerbetriebliche Fortbildungsstelle der
Pflegedirektion als Fortbildungsveranstal-
tung akzeptiert worden und wurde den
Teilnehmenden entsprechend zertifiziert.
Es waren etwa 80 Teilnehmer anwesend,
wobei aufel, dass relativ viele Pflegekräf te
und relativ wenige Ärzte kamen. Eine ähn-
liche Verteilung lag bei der Partizipation
an der Diskussion durch Fragen und Kom-
mentare vor.
Die Implementierung der Policy war in
eine wissenschaftliche Evaluation einge-
bettet. Die erste von zwei Säulen der Eva-
luation war eine longitudinale Studie, die
zwei semiquantitative Umfragen unmittel-
bar vor und ein Jahr nach Veröffentlichung
der Policy enthielt [26]. Die Umfragen wur-
den anhand der Stichprobe aller zehn Er-
wachsenen-Intensivstationen des Klinikums
durchgeführt, auf denen insgesamt etwa
100 Ärzte und 300 Pflegende arbeiten. Die
Ergebnisse zeigten, dass zwar nur ein
Drittel der Mitarbeiter eine gute inhaltli-
che Kenntnis der Leitlinie hatte, aber dass
diese Mitarbeiter durchaus von der Policy
profitierten, insbesondere was die Hand-
lungssicherheit, die (unbegründete) Angst
vor Rechtsfolgen und das ethisch-recht-
liche Wissen angeht [26].
3. Resümee und Ausblick
Die hier im Detail vorgestellten Empfeh-
lungen des Klinikums der Universität Mün-
chen zur Frage der Therapiezielnderung
vision institutioneller Policies entwickelt
werden, wie dies erst in jüngster Zeit
ansatzweise geschieht [45,2].
Es sind geeignete thematische Inhalte
für institutionelle Policies im Gesund-
heitswesen zu identifizieren, auch über
das bisher hauptsächlich vertretene
Thema des Reanimationsverzichts hinaus.
Die ethische und rechtliche Verbindlich-
keit institutioneller Policies sowie die
Verantwortlichkeit der Autoren und Ins-
titutionen sollte geklärt und in einem
normativen Begründungsdiskurs recht-
fertigt werden [27,43].
Das Verhältnis institutioneller Policies
zu anderen Formen Klinischer Ethikbe-
ratung (Fallberatung, Fortbildung) sowie
zu anderen Organisationsformen ethisch-
rechtlicher Policies (professionelle und
politische Policies) ist zu definieren.
Wenn diese Aufgaben bewältigt sind, ist
zu hoffen, dass institutionelle Policies eine
wertvolle Bereicherung für die klinische
Medizinethik und ihren Beitrag zum Ge-
sundheitswesen darstellen werden.
Korrespondenzadresse:
PD Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox
Institut für Ethik, Geschichte und
Theorie der Medizin
Lessingstr. 2
80336 München
Tel.: 089 2180-72785, Fax: 089 2180-72799
E-Mail: ralf.[email protected]uenchen.de
Ralf J. Jox wurde durch ein Stipendium der
Bayerischen Forschungsstiftung für einen
Studienaufenthalt bei Prof. Dr. rer. soc. Stella
Reiter-Theil, Dipl.-Psych. in Basel unterstützt.
Die Literaturhinweise finden Sie auf
unserer Homepage www.laekh.de unter
der Rub rik „Hessisches Ärzteblatt.
bei schwerstkranken Patienten und zum
Umgang mit Patientenverfügungen sind
ein Beispiel für eine institutionelle ethisch-
rechtliche Policy im Gesundheitswesen. Der
Bedarf für eine solche Policy ist durch na-
tionale Faktoren des deutschen Medizin-
systems (Rechtsunsicherheit, Ausbildungs-
mängel, Kommunikationsdefizite) sowie
durch lokale Faktoren am Münchener Uni-
versitätsklinikum (ethische Brisanz und
Mangel an ethischen Unterstützungsan-
geboten) begründet. Die Policy ist in einem
mehr operativ als politisch ausgerichte-
ten Arbeitskreis entstanden und verfolgt
das Ziel, den in der Patientenbetreuung
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Klinikums als Orientierung für schwie-
rige Entscheidungen am Lebensende zu
dienen. Der eher supportive als direktive
Charakter der Policy kommt darin zum
Ausdruck, dass bewusst auf eine Rege-
lung der Verbindlichkeit verzichtet wurde
und benutzerfreundliche“ Elemente wie
Visualisierungen und eine Kurzfassung
entwickelt wurden. Die Implementierung
zeichnete sich dadurch aus, dass wegen
der Heterogenität der Zielgruppen (Ärzte,
Pflegende, Seelsorger, Therapeuten) paral-
lele und zielgruppenadäquate Wege der
Kommunikation beschritten wurden. Eine
wissenschaftliche Evaluation sollte sic h er-
stel len, dass definierte Kriterien für Er-
gebnis- und Prozessqualität erreicht wer-
den und die Policy einem kontinuierlichen
Prozess der Revision und Adaptation un-
terzogen wird.
Das Beispiel demonstriert einen Pilotver-
such, mit Hilfe organisationsethischer Ins-
trumente die Qualität im Gesundheitswe-
sen zu verbessern. Institutionelle Policies
zu ethisch-rechtlichen Fragen müssen sich
in Deutschland erst noch bewähren. Da-
bei wird es in nächster Zukunft darauf an-
kommen, folgende Aufgaben zu bewältigen:
Es sollten Qualitätsstandards zur Entste-
hung, Form, Implementierung und Re -
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