Wenger 70855 Bedienungsanleitung Seite 17

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15
45. WINDSCHEID, Bernhard, Lehrbuch des
Pandektenrechts.
Neunte (= letzte) Auage,
unter vergleichender Darstellung des deutschen
bürgerlichen Rechts bearbeitet von Theodor
Kipp. (Der Neubearbeitung zweite verbesserte
und vermehrte Auage) 3 Bde. Frankfurt am
Main, Literarische Anstalt Rütten und Loening,
1906. 8vo. (I:) XX, 1256; (II:) VIII, 1140; (III:) XI, 911 S.
Schöne, zeitgenössische Halblederbände mit fünf
erhabenen Bünden und goldgeprägtem Rückenti-
tel. 1.200,00
Letzte Auage des großen Windscheidschen
Pandektenlehrbuches! - Ein Klassiker unter der
Rechtsvergleichung ist dieses Pandektenlehr-
buch, das Kipp mit einem Vergleich zum BGB
überarbeitet hat. Den einzelnen Abschnitten zu
dem Windscheidschen Lehrbuch fügte Kipp die
Darstellung des BGB an, so daß das gesamte bür-
gerliche Recht in einem Vergleich von Pandek-
46. UNGER, Joseph,
System des österreichi-
schen allgemeinen Privatrechts.
Nebst einem
Anhange: Ueber den Entwickelungsgang der
österreichischen Civiljurisprudenz seit der Ein-
führung des allgemeinen bürgerlichen Gesetz-
buches. 1.-3. unveränd. Au. Bände 1-2 und 6 (al-
les Erschienene). Leipzig, Druck und Verlag von
Breitkopf und Härtel, 1863-68. 8vo. XVIII, 650; VI,
727; VIII, 400 S. Originale Ganzleinenbände mit -
ckenprägung. (Ebde. stellenweise etw. ausgebes-
sert). 750,00
zusammenhange nach. Ein Versuch. Erster Band
(Mehr nicht erschienen!) Tübingen in der J. G.
Cottaischen Buchhandlung, 1811. Oktav. Zeitge-
nössischer, dunkler Halbleinenband mit Buntpapie-
rüberzug auf den Buchdeckeln. Kollation: XXII, 446
S. 450,--
Johann Ludwig Anton SEIDENSTICKER (1760-
1817), Stadtsyndicus in Helmstedt und ab 1804
Professor der Rechte in Jena, verfasste nach
dem Handbuch des französischen Civilrechts von
ZACHARIÄ die zweite umfangreiche Darstellung
zum französischen Zivilrecht. Im Gegensatz zum
Handbuch von Zachariä ist das Werk von Seiden-
sticker monographisch bearbeitet. Seidensticker
verfasste die aushrlichste Darstellung über die
Entstehung, Auau und Literatur zum Code Na-
poléon. Insbesondere die Verbreitung im deut-
schen Rechtsraum ndet einen besonders brei-
ten Raum.
49.
FRANKREICH -
ZACHARIÄ von Lin-
genthal, Carl Salomo, Handbuch des Franzö-
sischen Civilrechts.
7., verm. Au. Hrsg. von
Heinrich DREYER. Erster (...vierter) Band. Hei-
delberg, Ernst Mohr`s Verlag, 1886. Oktav. (1:)
XXVI, 631 S.; (2:) X, 709 S.; (3:) VI, 546 S.; (4:) X, 670
S. Vier zeitgenössische Halblederbände. 600,--
Erste systematische, wissenschaftliche Dar-
stellung des französischen Rechts hat der Hei-
delberger Jurist Zachar entworfen. Das Werk
wurde bald ins Französische übersetzt. Carl Salo-
mo Zacharvon Lingenthal (1769-1843), Rechts-
professor an der Universität Heidelberg, war
massgebend beteiligt, dass Heidelberg im frü-
hen 19. Jahrhundert zur führenden deutschen
Rechtsfakultät aufstieg. Eine besondere Lei-
stung vollbrachte Zachariä mit der Darstellung
des gesamten französischen Zivilrechts. Selbst
in Frankreich, wo eine systematische Darstellung
des eigenen Zivilrechts seit langem ein grosses
Desiderat war, wurde das Werk hoch geschätzt
und vielfältig benuttzt. Autor und Werk nahmen
grossen Einuss im Geltungsbereich des Code ci-
vil.
50. MACKELDEY, Ferdinand, Lehrbuch des
heutigen Römischen Rechts.
Nach dessen Tode
durchgesehen und mit vielen Anmerkungen und
Zusätzen bereichert von Konrad Franz Roßhirt.
11. Original-Ausgabe. 2 Bde (in 1). Giessen, Druck
und Verlag von Georg Friedrich Heyer, 1838. 8vo.
XVI, 312, (XVII-) XX, 764 S. Zeitgenössischer Halble-
derband. (alter St.a.T., alte kleine handgeschrie-
bene Rückensignatur). 350,00
tenrecht und BGB-Recht ihre grundlegende Dar-
stellung gefunden hat. Theodor Kipp (1862-1931),
deutscher Jurist und Rechtshistoriker, studierte
in Erlangen und promovierte dort zum Dr. iur.
Kipp lehrte als Ordinarius an der Berliner Univer-
sit, wo er auch zwischen 1914 und 1915 Rektor
der Universität war. Ab 1929 war Kipp für zwei
Jahre Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft
in Berlin. Im Jahre 1931 wechselte er an die Bon-
ner Universit.
In den drei erschienenen Bänden seines „System
des österreichischen allgemeinen Privatrechts“
hat Unger die Wiedereingliederung der österrei-
chsichen Privatrechtswissenschaft in die deut-
sche Jurisprudenz vollzogen. Vorlage und Vor-
bild war das deutsche Pandektensystem. Unger
setzte sich nun daran, das österreichische ABGB
von 1811 in diesem System unter Grundlage des
deutschen, römischrechtlichen und naturrecht-
lichen System zu erläutern und zu kommentie-
ren.
47. ZIMMERL, Johann Michael Edler von
(Hrsg.), Handbuch für Richter, Advocaten und
Justitz-Beamte in den k. k. Erbstaaten
(bzw.
oesterreichischen Staaten).
2., vermehrte Au.
3 Bde. Wien, bey den v. Ghelenschen Erben,
1802-26.
8vo. (I:) 3 Bll., 553; (II:) 2 Bll., 524; (III:)
IV, 405 S. Neue Pappbände mit Rückenschild-
chen. 300,00
I.(1802), welcher die erbländische allgemeine Ge-
richtsordnung, sammt allen darüber bis zum Jahr
1802 ergangenen gesetzlichen Erläuterungen
enthält; II. (1802), welcher die erbländische all-
gemeine Concursordnung, und die Instruction
r die Justitzstellen sammt allen darüber bis
zum Jahre 1802 ergangenen gesetzlichen Erläu-
terungen enthält; III. (1826), welcher die gesetz-
lichen Erläuterungen sammt Bemerkungen zu
dem Gesetzbuche über Verbrechen und schwere
Polizey-Uebertretungen enthält.
48. FRANKREICH - SEIDENSTICKER, Johann
Anton Ludwig,
Kritische Literatur des ge-
sammten napoleonischen Rechts, besonders
in Frankreeich und Deutschland verebunden
mit einer enyclopädischen Darstellung dieses
Rechts, seinen Grundsätzen und seinem Haupt-
II. SAVIGNY und die historische Rechtsschule
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