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60. ARNOLD, Friedrich Christian (Hrsg.), Bei-
träge zum teutschen Privat-Rechte.
2 Bde. Ans-
bach, im Commission bei Carl Brügel, 1840-42.
8vo. XVI, 850 S., 1 Bl.; 2 Bll., 850 S., 2 Bll. Neue Papp-
bände mit Buntpapierbezug und Rückenschildern.
(ältere St.a.T., Bd. 1 stellenw. mit ganz wenigen An-
streichungen). 350,--
I. Familienrecht und Erbrecht; II. Dingliches und
persönliches Recht. - Bezogen jeweils auf 22
Rechtskreise, vom Ansbacher, Bayreuther, Cas-
selischen, Dinkelsbühler, Eichstättischen, Ho-
henlohischen bis zum Weissenburger oder Würz-
burgischen Recht.
61. EICHHORN, Karl Friedrich, Einleitung in
das deutsche Privatrecht
mit Einschluß des Le-
henrechts. 2. Au. Göttingen, bei Vandenhoeck
und Ruprecht, 1825. 8vo. XXX, 1 Bl., 943 S. Zeitge-
nössischer Pappband mit a/jointfilesconvert/309808/bgedunkeltem, grünem
Rückenschildchen. (Papierbezug am Ebd.-Rücken
mit leichtem Einriss, Rückenschildchen a/jointfilesconvert/309808/bgeblät-
tert, insgesamt aber frisches
Exemplar). 350,--
Nachdem Eichhorn sein
großes Werk „Deutsche
Staats- und Rechtsgeschich-
te“ im Jahre 1823 im vierten
Band a/jointfilesconvert/309808/bgeschlossen hatte,
wandte er sich umgehend
der Ausarbeitung des dogma-
tischen Teils des Deutschen
Rechts zu:“... unternahm ich
auf die gewonnene Grundla-
ge für dogmatische Arbeiten,
für welche ich sechzehn Jahre aufgewendet hat-
te, die Bearbeitung des deutschen Privatrechts.“
Das Lehrbuch, das Eichhorn selbst als Handbuch
bezeichnet, hatte zum Ziel „die Darstellung des
deutschen Rechts in seinem wissenschaftlichen
Zusammenhange“. Diese Gesamtschau des deut-
schen Rechts erforderte den Einschluß des Le-
hensrechts, auf der anderen Seite werden auch
die Institute berücksichtigt, die vom römischen
Recht in das deutsche Recht vorgedrungen sind.
62. ERHARD, Christian Daniel, Handbuch
des chursächsischen peinlichen Rechts.
Er-
ster Theil (alles Erschienene). Leipzig, auf Ko-
sten des Verfassers, 1789.
8vo. 20 Bll., 349 S., 1
Bl. Zeitgenössischer Halblederband. (schöner Rot-
schnitt). 500,--
Erste Ausgabe der kaum aundbaren Arbeit des be-
deutenden Leipziger Juristen (1759-1813). - Es ist die
erste größere Arbeit von Erhard, der 1787 eine außer-
ordentliche Professur an der Leipziger juristischen
Fakultät erhielt, 6 Jahre später dann endlich eine or-
dentliche Professur. 1797/98 und 1806/07 war er Rek-
tor der Leipziger Universität. Nach der Schlacht von
Jena im Jahre 1806 empng Napoleon den Leipziger
Rektor in Berlin, der für seine Universität Privile-
gien und akademische Freiheit sicherte. Der in zahl-
reichen Gesellschaften und Privatzirkeln - u. a. auch
in der Leipziger Loge „Minerva zu den drei Palmen“
- sozial sehr engagierte und auch an den literarischen
Strömungen seiner Zeit sehr Anteil nehmende Er-
hard - so war er Wieland, Schiller und Goethe freund-
schaftliche verbunden - erlangte in der Jurisprudenz
höchstes Ansehen durch den Entwurf eines Krimi-
nalgesetzbuches für Sachsen und die Übersetzung
des Code Napoleon ins Deutsche.
IV. Deutsche Partikularrechte und ausländisches Recht
63. FALCK, (Niels) Nicolaus, Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privat-
rechts.
5 Bde (in 6 = alles Erschienene). Altona, bei Johann Friedrich Hammerich,
1825-48.
8vo. Zeitgenössische Halblederbände (mit Buntpapierbezug). (Bd. 2 leicht
ausgebessert). 600,--
Seitenzählung: (I, 1825:) XXXIV, 460; (II, 1831:) XX, 550; (III,1, 1835:) XIV, 320; (III,2, 1838:)
XII, (321-) 799; (IV, 1840:) XII, 504; (V,1 = alles Erschienene, 1848:) V, 246 S. - Falck (1784-
1850), seit 1814 ord. Professor der Rechte an der Universität Kiel, war ein namhafter
Jurist, Historiker und Staatsmann. Während des ersten holsteinischen Verfassungs-
streits (1815–20) war er eine Zeit lang Konsulent der nichtadligen Gutsbesitzer und
unterstützte Friedrich Christoph Dahlmanns Bemühungen um eine Verfassung für
die Herzogtümer, in denen die früheren Rechte der schleswig-holsteinischen Ritter-
schaft (u. a. Wahl des Landesherrn und Steuerbewilligung) wieder hergestellt wer-
den sollten. Falck war einer der angesehensten Rechtshistoriker seiner Zeit; vor allem
sein Handbuch des schleswig-holsteinischen Privatrechts ist bis heute eines der ein-
drucksvollsten Werke zur Verwaltungs- und Rechtsgeschichte der Herzogtümer (vgl.
Wikipedia).
64. GAUPP, Ernst Theodor, Miscellen
des deutschen Rechts.
Meist Beiträge zur
Geschichte der Standesverhältnisse im
Mittelalter enthaltend . (Angeb.:) GAUPP,
Ern. Theod., Lex Frisionum. In usum schol-
arum recensuit introductione historico-
critica et adnotatione instruxit. Vratis-la-
viae, apud Max, 1832. Breslau, bei Josef
Max und Komp., 1830. 8vo. VIII, 136, XXXII,
47 S. Zeitgenössischer Halbleinen mit Bunt-
papierbezug. (stellenw. leicht stock.).
200,--
Erstausgabe. - Gaupp (1796-1859),
deutscher Rechtshistoriker, war Pro-
fessor an der Schlesischen Friedrich-
Wilhelms-Universität in Breslau, seit
1820 Privatdozent, seit 1821 außeror-
dentlicher Professor, dann ab 1829
ordentlicher Professor. - Anfänglich
mit gedruckter 2-seitiger Danksa-
gung „An den Professor und Biblio-
thecar Herrn Dr. Jacob Grimm in Göt-
tingen“, datiert Breslau, im Februar
1830. - Mit 15 Beiträgen, z. B. Adel und Freiheit
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