
SPELDOK-AUSTRIA HANDBUCH ZUM ÖSTERREICHISCHEN HÖHLENVERZEICHNIS (Speldok-10)
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Durch die naturräumliche Grenzziehung
überschreiten zw angsläufig die Arbeitsgebiete
auch die Bundesländergrenzen (Abb. 10), in
Vorarlberg, Tirol und Salzburg auch die
Staatsgrenze zum Arbeitsgebiet München. Die
administrative Grenzen überschreitenden
Teilgruppen sind in den Tabellen 1 und 2
festgehalten.
Abb. 10: Arbeitsgebiete (schwarze Flächen), die
die Bundesländergrenzen überschreiten
Dieses überaus nutzerfreundliche und kompa-
tible System ermöglicht es nun, jede Höhle
durch Katasternummer und den Höhlennamen
eindeutig festzulegen. Nummer und Name
sind daher unveränderliche Kenngrößen einer
Zuordnung, w ie etw a im staatlichen Bereich
Sozialversicherungsnummer, Vor- und Nach-
name von Staatsbürgern. Gleichzeitig ermög-
licht die Zuordnung zu einer bestimmten
Teilgruppe auch schon eine gew isse natur-
räumliche Zuordnung der Höhle (siehe Ab-
schnitt 1).
Ganz im Sinne des ursprünglichen Abelschen
Konzeptes w urde auch bei der Realisierung
des österreichischen Teilgruppenkonzeptes
die zumindest europaw eite Anw endung nicht
aus dem Auge verloren. So hat sich, w ie
schon dargestellt, von Anfang an Bayern (bis
zur Donau) diesem System voll angeschlos-
sen, ebenso Ungarn durch Anw endung der
Großeinheiten 4000 und 5000 (Abb. 11).
Durch Grenzkorrekturen im Arbetsgebiet Tirol
ist auch die Hauptgruppe 2400 frei gew orden
und von der Großeinheit 3000 w urden für
Österreich nur die Hauptgruppen 3700 bis
3900 verw endet, sodass eine w eitere Aus-
dehnung des Systems nach Süden offen
steht. Ähnliches gilt für die Großeinheit 6000,
innerhalb derer in Österreich nur eine Unter-
gruppe (6840) vergeben ist, sodass theore-
tisch eine w eitere Ausdehnung möglich ist. Die
vorerst unverständliche Zuteilung der Groß-
einheiten 1000 bis 3000 für die Ostalpen und
das Alpenvorland in Österreich und der
"Sprung" zur Großeinheit 6000 nördlich der
Donau hat seinen Ursprung in der Übernahme
des Systems von Abel, der diese Großein-
heitsnummer dem europäischen (variszi-
schen) Mittelgebirge zugeordnet hatte.
Grundsätzlich bleiben innerhalb der festgeleg-
ten Systematik noch die Großeinheiten 7000
bis 9000 unbelegt, sodass tatsächlich einer
Ausdehnung dieses bew ährten Systems
nichts im Wege stünde.
Das beschriebene System w ird inzw ischen
sow eit möglich auch für künstliche Objekte
genutzt, w obei zw ischen Schrägstrich und
Objektnummer der Buchstabe K gesetzt w ird
(z.B.: 1915/K1) und für die Aufnahme von
Quellen im Rahmen der Karstgefährdungskar-
ten (z.B. 1713/Q1)
Abb. 11: Grenzüberschreitende Nutzung der naturräumlichen Gliederung des Höhlenverzeichnisses.
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